„Vereinheitlichte Bedingungen“ verlangen von umfassenden Verwertungsunternehmen den Eintritt in Industrieparks

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Gemäß den neuen „Normativen Bedingungen“ müssen neu errichtete Gesamtnutzungsunternehmen nach Bedarf in Industrieparks wie Entwicklungszonen und Industrieparks eintreten und ihre Bauflächen sollten Industrieflächen sein. Diese Anforderung zielt darauf ab, die rationelle Gestaltung von Unternehmen zu leiten und die gebündelte Entwicklung von Industrien zu fördern.