Neue Version der Batterie-Recycling-Spezifikationen veröffentlicht, um eine gesunde Entwicklung der Branche zu fördern

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Kürzlich hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie die „Branchenspezifikationsbedingungen für die umfassende Nutzung von Altstrombatterien in Fahrzeugen mit neuer Energie (Ausgabe 2024)“ herausgegeben. Diese Spezifikation basiert auf der Version von 2019 und basiert auf den neuen Änderungen und Trends in Anpassung und Optimierung der aktuellen Branche sowie höhere Aktualisierungsanforderungen. Die neuen Vorschriften betonen insbesondere die Bedeutung von Unternehmensinvestitionen in Forschung und Entwicklung und verlangen von Unternehmen, dass sie mindestens 3 % ihres Jahresumsatzes für Forschung und Entwicklung sowie Verbesserungen aus der umfassenden Nutzung gebrauchter Energiebatterien ausgeben. Gleichzeitig klären die neuen Spezifikationen auch die spezifischen Anforderungen für Sekundärverwertungsunternehmen und Recyclingunternehmen, einschließlich Technologieforschung und -entwicklung, Patentanmeldungen und Entsorgungsmethoden für gebrauchte Energiebatterien.