Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie hat eine neue Version der „Branchenspezifikationsbedingungen für die umfassende Nutzung von Altbatterien von Fahrzeugen mit neuer Energie“ veröffentlicht.

2024-12-25 20:02
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Um die weitere Entwicklung der umfassenden Nutzung von Altbatterien für neue Energiefahrzeuge zu fördern, hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie die „Branchenspezifikationsbedingungen für die umfassende Nutzung von Altbatterien für neue Energiefahrzeuge (Ausgabe 2019)“ überarbeitet. und tritt am 16. Dezember 2024 in Kraft. Heute wurde eine neue Version veröffentlicht. Die neue Version der „Spezifikationsbedingungen“ konzentriert sich hauptsächlich auf vier Aspekte: Erstens optimiert sie das technische Indikatorsystem und verbessert die Mindestanforderungen an die Lithiumrückgewinnungsrate während des Schmelzprozesses. Außerdem werden neue Technologien für die Elektrodenpulverrückgewinnungsrate und das verunreinigte Aluminium hinzugefügt Inhalt. Zweitens wurden relevante Standards und Spezifikationen aktualisiert, einschließlich der Demontage- und Codierungsstandards für Altbatterien neuer Energiefahrzeuge. Drittens erhöht es die Anforderungen an Lithium-Ionen-Batterien für Elektrofahrräder, verbietet die Verwendung von Sekundärbatterien in Elektrofahrrädern und verpflichtet Recyclingunternehmen, verbrauchte Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrrädern zu entsorgen. Abschließend wird die Bedeutung des Produktqualitätsmanagements und der Auswahl von Unternehmensstandorten hervorgehoben, vorgeschlagen, dass Unternehmen einen Qualitätssicherungsmechanismus mit Produktrückverfolgbarkeit und -verantwortung einrichten sollten, und verbindliche Standardanforderungen für recycelte Produkte hinzugefügt.