Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie hat die Anforderungen für den Anteil der Gutschriften für neue Energiefahrzeuge veröffentlicht.

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Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) hat eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der die Anforderungen an die Gutschriftquote für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben für 2026 und 2027 auf 48 % bzw. 58 % festgelegt sind. Für inländische Pkw-Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von weniger als 2.000 Fahrzeugen, die über eine unabhängige Produktion, Forschung und Entwicklung sowie einen unabhängigen Betrieb verfügen, und für von ausländischen Pkw-Herstellern autorisierte Importeur von Pkw mit einer Importmenge von weniger als 2.000 Fahrzeugen gilt: Wenn ihr durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 4 % sinkt, werden die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften um 60 % gelockert. Grundlage hierfür sind die in den „Bewertungsmethoden und -indikatoren für den Kraftstoffverbrauch von Pkw“ festgelegten Anforderungen.