Das Handelsministerium und drei weitere Ministerien haben neue Vorschriften für die Abwicklung von Gebrauchtwagenexporten erlassen.

2025-11-17 12:21
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Das Handelsministerium, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die Generalzolldirektion haben gemeinsam die „Bekanntmachung zur weiteren Stärkung der Kontrolle von Gebrauchtwagenexporten“ herausgegeben. Ziel ist es, den Wettbewerb in der Automobilindustrie zu regulieren und eine gesunde und geordnete Entwicklung der Gebrauchtwagenexporte zu fördern. Die neuen Bestimmungen umfassen sechs konkrete Maßnahmen, darunter die strenge Kontrolle von Gebrauchtwagenexporten, die Intensivierung von Konformitätsprüfungen und die Förderung einer gesunden Entwicklung des Gebrauchtwagenexports.