Neue Version der Batterie-Recycling-Spezifikationen veröffentlicht, um umfassende Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern

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Die neue Version der „Industry Specification Conditions for Comprehensive Utilization of Waste Power Batteries in New Energy Vehicles“ wurde am 23. Dezember 2024 veröffentlicht und die Version 2019 wurde angepasst und optimiert. Die neuen Vorschriften verlangen von Unternehmen, dass sie jedes Jahr mindestens 3 % ihres Geschäftsumsatzes aus der umfassenden Nutzung von Altstrombatterien in Forschung und Entwicklung sowie Prozessverbesserung investieren. Gleichzeitig werden Unternehmen ermutigt, sich für unabhängige Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Ingenieurlabore, Technologiezentren oder High-Tech-Unternehmensqualifikationen auf Provinzebene oder höher zu bewerben.