Der Autoblogger veröffentlichte das Video erneut und behielt sich das Recht vor, sich bei der Marke Avita zu beschweren

2025-05-17 21:50
 778
Bevor er erfuhr, dass die Marke Avita eine Zivilklage gegen „Zurich Belle“ eingereicht hatte, hatte er aus vielen Gründen gehofft, dass Avita den Streit anständig handhaben würde. Avita Technology habe jedoch weiterhin „unangemessenes Verhalten an den Tag gelegt“, was zu einer „großen Menge falscher Informationen“ im Internet geführt und ihm und seiner Familie ernsthafte Probleme bereitet habe. Dann erklärte der Blogger feierlich Folgendes: „1. Der Blogger verfügt über ausreichende Beweise dafür, dass der tatsächliche Luftwiderstandsbeiwert des von ihm gekauften Avita 12 höher als 0,28 Cd ist. Der Testvorgang ist transparent, wahrheitsgetreu und detailliert, und der gesamte Testvorgang wird aufgezeichnet. 2. Das Modell Avita 12 wirbt mit einem Luftwiderstandsbeiwert von 0,21 Cd, aber im Live-Test des Herstellers am 9. Mai 2025 lag der niedrigste Luftwiderstandsbeiwert bei 0,217 Cd; und nachdem die Konfiguration geändert wurde, hatte dasselbe Modell mit der seinem Fahrzeug am nächsten kommenden Konfiguration einen Luftwiderstandsbeiwert von 0,251 Cd. Dasselbe Modell des Avita 12 hatte unterschiedliche Testergebnisse für den Luftwiderstandsbeiwert, die nicht mit den vom Hersteller angegebenen 0,21 übereinstimmten.“ Daher behält sich der Blogger das Recht vor, sich wegen seiner „falschen Propaganda“ und seines „Verbraucherbetrugs“ bei der Marktaufsicht und anderen Behörden zu beschweren und seine legitimen Rechte und Interessen im Einklang mit dem Gesetz auf dem Rechtsweg zu wahren.