Das Handelsministerium und drei weitere Ministerien verstärken gemeinsam die Kontrollen des Gebrauchtwagenexports.

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Um die gesunde und geordnete Entwicklung des Gebrauchtwagenexports zu fördern, haben das Handelsministerium, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die Generalzolldirektion gemeinsam eine Bekanntmachung zur weiteren Standardisierung der entsprechenden Verwaltungsabläufe herausgegeben. Die Bekanntmachung legt mehrere konkrete Anforderungen fest, darunter ein strenges Exportmanagement und verstärkte Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen, die Fahrzeugexporte beantragen, eine vom Fahrzeughersteller ausgestellte „Bestätigung des Kundendienstes“ vorlegen; andernfalls werden keine Exportgenehmigungen erteilt.